Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „Echo Kreativplanung GmbH“ |
| 1. |
Für alle Verträge mit der Echo Kreativplanung GmbH („Auftragnehmer“) als Werbeagentur gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
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| 2. |
Der Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer für ihn Zeitschriften, Broschüren, Pressmeldungen oder andere Publikationen zu gestalten, zu beschaffen oder herzustellen. Der Auftraggeber bleibt jedoch Herausgeber der von ihm in Auftrag gegebenen Haus- und/oder Kundenzeitschriften, Broschüren, Pressemeldungen und anderer Publikationen. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung im Sinne des Presserechtes, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer als Redaktion genannt wird.
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| 3. |
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet auf die vereinbarte Dauer. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er deren Urhebernutzungsrechte für den Auftraggeber zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.
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| 4. |
Jede, auch teilweise Verwendung vom Auftragnehmer mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen) durch den Auftraggeber, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten (Präsentationen) zugrunde liegenden Ideen, soweit diese in den bisherigen Werbemitteln/Publikationen des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Präsentationen.
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| 5. |
Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang von Reports über Themen-/Layoutbesprechungen und Layoutpräsentationen oder bei der Videoproduktion dem Drehbuch, so gelten/ gilt diese/s als Grundlage für weitere Projekt- und/oder konzeptionelle Arbeiten als genehmigt. Nach der Layoutpräsentation und der Druckfreigabe durch den Auftraggeber gilt die Publikation als genehmigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für nach der Druckfreigabe/ Videoproduktionsfreigabe festgestellte inhaltliche oder technische Fehler (z. B. Rechtschreibfehler, fehlerhaften Daten, schlechte Bildqualität von Fotos, etc.). Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Publikation auf Daten, die ihn selbst betreffen (z. B. Adressen, Telefonnummer, Telefaxnummern, E-Mailadressen, etc.) sowie auf Fachausdrücke vor Druckfreigabe/ Videoproduktionsfreigabe zu kontrollieren. Ausdrucke, die vom Auftragnehmer bei der Präsentation vorgelegt werden oder die einem Report beiliegen, sind nicht farbverbindlich. Eine Farbverbindlichkeit kann nur vereinbart werden, wenn gesonderte, hochwertige Proofs auf Originalpapier vorgelegt werden. Wird eine Vereinbarung über Farbverbindlichkeit geschlossen und stellt der Auftragnehmer Proofs zu diesem Zwecke her, hat der Auftraggeber die dafür entstehenden Zusatzkosten zu tragen.
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| 6. |
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Dienste Dritter zu bedienen.
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| 7. |
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen zu erfüllen. Termine sind nur dann bindende vertragliche Fristen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Auftragnehmer hat seine Verpflichtungen dann erfüllt, sobald die vereinbarten Leistungen zur Versendung gebracht wurden. Eine Haftung für zeitliche Verzögerung aufgrund Streiks, Unwetter, höherer Gewalt oder ähnlicher Ursachen ist ausgeschlossen.
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| 8. |
Werden Mängel nicht unverzüglich gerügt, sind Ansprüche wegen der Mängel ausgeschlossen. Auftragnehmer steht das zweimalige Recht zur Nacherfüllung zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen oder vorhersehbaren Schaden begrenzt. Davon ausgenommen ist die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit die Verletzung auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht oder einer vorsätzlich oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
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| 9. |
Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass durch den Auftrag oder dessen Inhalt keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit dieser wegen der Durchführung des Auftrags oder dessen Inhalts – insbesondere wegen Verletzung von Marken-, Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten – in Anspruch genommen wird. Die Freistellung umfasst insbesondere sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung. Es sei denn der Auftraggeber hat die Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
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| 10. |
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
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| 11. |
Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise als vereinbart. Kurier- und Frachtkosten, Künstlersozialabgaben, Zolle, sind vom Auftraggeber gesondert zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung bis zur Hälfte der Honorarleistungen und die technischen Kosten als Vorausleistung in Rechnung zu stellen. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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| 12. |
Die Auftragnehmerin bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der gelieferten Ware.
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| 13. |
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
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| 14. |
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Rechnung für das Entgelt durch den Südhessischen Medienservice (SMS) gestellt und Zahlung durch den SMS verlangt wird. Der SMS ist ein Geschäftsbereich der Medienhaus Südhessen GmbH mit Sitz in Darmstadt.
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| 15. |
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Verteilers.
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| 16. |
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, welche dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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| Die Angaben der Echo Kreativplanung GmbH im Rahmen der Dienstleistungsinformationspflichten Verordnung sind unter www.echo-kreativplanung.de/agb hinterlegt. |
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| Echo Kreativplanung GmbH, Stand: September 2011 |
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