Home
zum Shop zum Impressum Kontakt AGB

Teilnahmebedingungen für den eccellent-Golf-Cup

§1 Geltungsbereich
Zwischen der Echo Kreativplanung GmbH und der Maximail GmbH & Co. KG (Veranstalter) und dem Teilnehmer gelten für die Teilnahme am eccellent-Golf-Cup ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§2 Vertragsabschluss
1. Durch Anmeldung am Turnier, d.h. anhand der Zuleitung des Anmeldeformulars und der Entrichtung der Teilnahmegebühr an den Veranstalter, bietet der Teilnehmer diesem die Teilnahme an. Dabei verpflichtet sich der Teilnehmer, den Meldeschluss gemäß der Ausschreibung zu beachten.
2. Die Turnierteilnahme kommt mit der schriftlichen Annahmebestätigung des Veranstalters zustande, sofern die Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist.
§3 Leistungen des Veranstalters, Ausschreibung
Maßgeblich für den sportlichen Teil und für die vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ist die Ausschreibung, die dem Anmeldeformular beigefügt ist. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters verändern, bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung des Veranstalters.
§4 Entgelt
Der Teilnehmer leistet als Entgelt das in der Ausschreibung jeweils angegebenen Nennentgelt. Dieses Entgelt ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
§5 Herstellung von Bildnissen
Der Teilnehmer erklärt sich für die Dauer des Turniers mit der Herstellung von Bildnissen seiner Person, insbesondere durch photographische Aufnahmen, einverstanden. Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter und der Unternehmensgruppe Medienhaus Südhessen zugehörigen Unternehmen die Abbildung und Vervielfältigung der Bildnisse in deren Zeitungen, Zeitschriften und den Onlinediensten www.echo-online.de und www.eccellent-magazin.de zum Zweck der Berichterstattung und Werbung.
§6 Kündigung durch den Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn
1. Zieht der Teilnehmer 8 Wochen vor Turnierbeginn die Teilnahme am Turnier zurück, erstattet der Veranstalter 50 % der Teilnahmegebühr.
2. Zieht der Teilnehmer 4 Wochen vor Turnierbeginn die Teilnahme am Turnier zurück, erstattet der Veranstalter 25 % der Teilnahmegebühr.
§7 Kündigung durch den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn
1. Dem Veranstalter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn aufgrund von Unwetter, höherer Gewalt oder ähnlicher Ursachen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, die Veranstaltung abgesagt wird.
2. In diesen Fällen wird der Veranstalter einen Ersatztermin anberaumen oder das Entgelt zurückerstatten.
§8 Haftung des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für Schäden aus der auch nur fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers. Das gleiche gilt für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
2. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
§9 Datenschutzerklärung
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen und gespeicherten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zu ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§10 Rechnungsstellung
1. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Rechnung für das Entgelt durch den Südhessischen Medienservice (SMS) gestellt und Zahlung durch den SMS verlangt wird.
2. Der SMS ist ein Geschäftsbereich des Medienhauses Südhessen GmbH mit dem Sitz in Darmstadt.
§11 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Veranstalters.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, welche dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
 
Die Angaben der Echo Kreativplanung GmbH im Rahmen der Dienstleistungsinformationspflichten Verordnung sind unter www.echo-kreativplanung.de/AGB hinterlegt.
 
Zurück zur Übersicht
 
Citylight Suedhessen CityNetScreen DMK die moderne kueche Gesund leben