Teilnahmebedingungen für Seminare/Workshops der Echo Kreativplanung GmbH |
| §1 |
Geltungsbereich
Zwischen der Echo Kreativplanung GmbH (Veranstalter) und dem Teilnehmer gelten für die Teilnahme an Seminaren/ Workshops (nachfolgend Veranstaltung genannt) ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für das Schriftformerfordernis selbst.
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| §2 |
Vertragsabschluss/Anmeldung
1. Durch Anmeldung an einer Veranstaltung, d.h. anhand der Zuleitung des Anmeldeformulars und der Entrichtung der Teilnahmegebühr an den Veranstalter, bietet der Teilnehmer diesem die Teilnahme an. Dabei verpflichtet sich der Teilnehmer, den Meldeschluss gemäß der Ausschreibung zu beachten.
2. Die Veranstaltungsteilnahme kommt mit der schriftlichen Annahmebestätigung des Veranstalters zustande, sofern die Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist.
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| §3 |
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer und ist der Ausschreibung des Veranstalters zu entnehmen.
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| §4 |
Herstellung von Bildnissen
Der Teilnehmer erklärt sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Bildnissen seiner Person, insbesondere durch photographische Aufnahmen, einverstanden. Der Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, der Echo Zeitungen GmbH und der Echo Online GmbH die Abbildung und Vervielfältigung der Bildnisse in deren Zeitungen, Zeitschriften und den Onlinediensten www.echo-online.de und www.echokreativplanung.de zum Zweck der Berichterstattung und Werbung.
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| §5 |
Hausordnung
Es gilt die Hausordnung der Räumlichkeiten in denen der Veranstalter die Veranstaltung durchführt. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere Nichtbeachtung der Hausordnung, nachhaltige Störungen Veranstaltung oder Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Veranstalters, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters werden hierdurch nicht berührt. Sind Vertragspartner und Teilnehmender nicht identisch, so haftet auch der Vertragspartner für das Fehlverhalten des Teilnehmers.
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| §6 |
Kündigung durch den Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn
1. Informations- und Vortragsveranstaltungen
Bei Informations- und Vortragsveranstaltungen, die durch eine maximale zeitliche Dauer von sechs Stunden und einen Preis von maximal 100 € gekennzeichnet sind, kann der Teilnehmer bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei und ohne Nennung von Gründen schriftlich zurücktreten.
2. Kurzzeitveranstaltungen (z.B. Seminare)
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer bis zu 50 Unterrichtsstunden kann der Teilnehmer bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt wird ein Betrag in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgeltes als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer bleibt es frei einen geringeren Schaden nachzuweisen. Dieser Betrag entfällt, wenn dem Veranstalter bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich, per E-Mail oder Fax ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Teilnehmer, die am Tag der Veranstaltung absagen oder nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Das Recht zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Langzeitveranstaltungen (z. B. Lehrgänge)
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 50 Unterrichtsstunden kann der Teilnehmer bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Nennung von Gründen schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt wird ein Betrag in Höhe von 10 Prozent des Teilnahmeentgeltes, maximal 500,00 Euro, als Pauschale für entstandene Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer bleibt es frei einen geringeren Schaden nachzuweisen. Dieser Betrag entfällt, wenn dem Veranstalter bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Teilnehmer, die zu der Veranstaltung nicht oder nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Das Recht zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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| §7 |
Sonderkündigungsrecht des Veranstalters/Änderungen im Rahmenprogramm
1. Dem Veranstalter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn aufgrund von höherer Gewalt (zum Beispiel Erkrankung des Referenten) oder anderer Ursachen (beispielsweise das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl), die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, die Veranstaltung abgesagt wird.
2. In diesen Fällen wird der Veranstalter einen Ersatztermin anberaumen, einen Ersatzreferenten stellen oder das Entgelt zurückerstatten.
3. Der Veranstalter behält sich vor in Ausnahmefällen den Veranstaltungsort/ -Termine und/ oder den Referenten zu wechseln.
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| §8 |
Haftung des Veranstalters
1. Der Veranstalter und seine Erfüllungshilfen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
2. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle, bei denen der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Veranstalter oder seine Leute, die in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben. Im Fall der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens aber auf das vereinbarte Entgelt.
3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
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| §9 |
Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) sowie bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch (in beiden Fällen) nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten des Verlags gemäß § 312e Abs. 1 S.1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Echo Kreativplanung GmbH, Holzhofallee 25–31, 64295 Darmstadt
E-Mail: verlag@echo-kp.de, Fax: 06151 387-525
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Kann der Kunde dem Anbieter die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verlag insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz durch die bestimmte Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss er keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verlags zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleitung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Anbieter mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin vollständig erfüllt worden ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat
Ende der Widerrufsbelehrung
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| §10 |
Datenschutzerklärung
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen und gespeicherten undelektronisch verarbeitete Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und nur insoweit Dritten zur Verfügung gestellt, als dies zu ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszwecks erforderlich ist.
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| §11 |
Rechnungsstellung
1. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Rechnung für das Entgelt durch den Südhessischen Medienservice (SMS) gestellt und Zahlung durch den SMS verlangt wird.
2. Der SMS ist ein Geschäftsbereich des Medienhauses Südhessen GmbH mit dem Sitz in Darmstadt.
3. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang schriftlich geltend gemacht werden.
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| §12 |
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Recht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Veranstalters.
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| §13 |
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine wirksame treten, welche dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
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| Die Angaben der Echo Kreativplanung GmbH im Rahmen der Dienstleistungsinformationspflichten Verordnung sind unter www.echo-kreativplanung.de/AGB hinterlegt. |
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